Das Kontrollrecht der Alliierten über Berlin regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Dieses Vorbehaltsrecht endet ebenso wie der Sonderstatus von Berlin Anfang Oktober 1990 mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.

Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 geschlossen wurde, bekommt Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Rechte.